Rechtsprechung
BFH, 31.01.2002 - V R 41/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer
Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - Leistungsverkauf - Zu erreichendes Ziel
- Judicialis
UStG 1991/1993 § 3 Abs. 3; ; UStG 1991/1993 § 3 Abs. 11; ; UStG 1991/1993 § 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. e
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
- BFH, 20.07.2000 - V R 41/00
- BFH, 31.01.2002 - V R 41/00 (1)
Papierfundstellen
- BFHE 197, 377
- BB 2002, 2427
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96
Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Tätigkeit für ausländische Anleger; …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
Während des anschließenden Klageverfahrens (Az. des Finanzgerichts --FG-- 5 K 159/96 U) ergingen die Umsatzsteuerbescheide für 1994 (vom 27. Dezember 1995) und 1995 (vom 21. Februar 1997), in denen das FA die Treuhandumsätze ebenfalls als steuerpflichtig behandelte.Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U).
Die Klagen hatten in vollem Umfang Erfolg, da das FG unter Berufung auf § 3 Abs. 3 UStG (Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) eine Leistungskommission annahm; das Urteil 5 K 159/96 U ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 830 veröffentlicht.
- BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats entspricht § 3 Abs. 11 UStG hinsichtlich des zu erreichenden Ziels (vgl. Art. 249 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG--) den Vorgaben des Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, und vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFH/NV 2000, 1318). - BFH, 31.01.2002 - V R 40/00
Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
V R 40/00 V R 41/00.
- BFH, 01.10.1992 - V R 81/89
Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
d) Schließlich ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass auch nach Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides für 1995 ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides besteht, wenn wegen dessen Vollziehungsaussetzung die Klägerin befürchten muss, mit Aussetzungszinsen in Anspruch genommen zu werden, obwohl seiner Meinung nach die Festsetzung der Vorauszahlungen rechtswidrig war (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 X R 38/82, BFH/NV 1988, 604, und vom 1. Oktober 1992 V R 81/89, BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120). - FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
Umsatzsteuerpflicht; treuhänderische Vermögensverwaltung; Kreditvermittlung; …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U). - BFH, 10.02.1988 - X R 38/82
Voraussetzungen an die Selbstverbrauchsteuerpflichtigkeit - …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
d) Schließlich ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass auch nach Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides für 1995 ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides besteht, wenn wegen dessen Vollziehungsaussetzung die Klägerin befürchten muss, mit Aussetzungszinsen in Anspruch genommen zu werden, obwohl seiner Meinung nach die Festsetzung der Vorauszahlungen rechtswidrig war (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 X R 38/82, BFH/NV 1988, 604, und vom 1. Oktober 1992 V R 81/89, BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120).